Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der digitalerguide.stabi-kulturwerk.de veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 04.03.2024 bis 13.03.2024 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.
  • Einzelne Grafiken verfügen über keinen Alternativtext und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.1.1 nach WCAG 2.1.
  • Einige Videos mit Tonspur enthalten keinen Untertitel als Alternative und entsprechen nicht der Anforderung 1.2.2 nach WCAG 2.1.
  • Einige Videos mit informationstragenden visuellen Videoinhalten enthalten keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative und entsprechen nicht den Anforderungen 1.2.3 und 1.2.5 nach WCAG 2.1.
  • Seiten können teilweise nicht im Querformat über kleinere Ausgabegeräte genutzt werden, da sich die Navigation nicht nach oben wegschieben lässt. Daher entsprechen sie nicht der Anforderung 1.3.4 nach WCAG 2.1.
  • Die Kontraste der Vorder- und Hintergrundfarben von Verlinkungen und Buttons sind für eine kleine Schrift nicht ausreichend und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.4.3 der WCAG 2.1.
  • Auf einigen Seiten werden Hotspots verwendet, die nur bei Berührung des Hotspots mit der Maus sichtbar sind. Außerdem sind sie nicht mit der Tastatur bedienbar. Diese entsprechen daher nicht den Anforderungen 1.4.13 und 2.1.1 der WCAG 2.1.
  • Slideshows und bewegte Bilder lassen sich nicht abschalten und sind nicht auf 5 Sekunden begrenzt, daher wird Anforderung 2.2.2 der WCAG 2.1 nicht erfüllt.
  • Es gibt nur einen Zugangsweg über die Navigation. Dies entspricht nicht der Anforderung 2.4.5 der WCAG 2.1.
  • Auf der Seite Rundgang – Kartenansicht werden Inhalte verwendet, welche nicht BITV-konform sind. Als Alternative kann die Seite Rundgang – Listenansicht verwendet werden.
    • Die Inhalte der Seite werden unabhängig von der Darstellung nicht in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge dargestellt und entsprechen daher nicht der Anforderung 1.3.2 der WCAG 2.1.
    • Die Hotspots der Kartenansicht können nicht mit der Tastatur bedient werden und entsprechen daher nicht der Anforderung 2.1.1 der WCAG 2.1.
    • Sinn und Zweck der Verlinkungen gehen nicht aus dem Link-Text oder aus dem direkten Kontext hervor und entsprechen daher nicht der Anforderung 2.4.4 der WCAG 2.1.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.03.2024 erstellt und zuletzt am 15.03.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Barriere melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Potsdamer Str. 33
10785 Berlin

E-Mail: bitv@sbb.spk-berlin.de

Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet.
Genaue Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.